Haben Sie eine Idee?
Almancil, Faro, Portugal

Welche Richtlinien stehen auf dem Spiel?

Diese Änderungen erfolgen im Rahmen der Richtlinie (EU) 2017/2455, vom 5. Dezember 2017 und die sich daraus ergebenden Richtlinie (EU) 2019/1995, vom 21. November 2019.

In Bezug auf das Mehrwertsteuersystem für innergemeinschaftliche Umsätze (RITI) wird auch eine Aktualisierung in der Gesetzesdekret Nr. 290/92, 28. Dezember.

Welchen Zweck haben diese neuen MwSt-Vorschriften?

E-Commerce wird zunehmend globaler und Online-Shops verkaufen nicht mehr nur in das Land, in dem sie ihren Steuersitz oder ihre physischen Niederlassungen haben. Diese neuen Änderungsanträge zielen daher darauf ab,

  • Vereinfachung der Einhaltung der Mehrwertsteuerpflichten;
  • Schaffung von Neutralität bei der Behandlung der Steuer durch die EU-Mitgliedstaaten;
  • Vermeidung der Doppelbesteuerung der Mehrwertsteuer;
  • Bekämpfung der Steuerhinterziehung.

Wie sehr tritt das neue Regime in Kraft?

Das neue Regime trat am Tag des Inkrafttretens offiziell in Kraft. 1. Januar 2021, aber aufgrund der Pandemiesituation wurde die Frist für die Umsetzung der Maßnahmen verlängert auf 1. Juli 2021.

Für welche Umsätze gelten diese neuen MwSt-Vorschriften?

Die neue EU-Richtlinie kommt Modernisierung der Mehrwertsteuervorschriften und Mechanismen einzuführen, um die Einhaltung der Mehrwertsteuerpflichten durch Steuerpflichtige bei folgenden Umsätzen zu erleichtern:

  • Erbringung von Dienstleistungen;
  • Fernverkäufe;
  • bestimmte Lieferungen von Gegenständen.

Die wichtigsten Veränderungen im E-Commerce

Heute ist die Anzahl der Online-Shops Wer ins Ausland verkauft, ist immer größer werdende.

Daher ist es notwendig, Mechanismen zu schaffen, die fBeschleunigung der Compliance Steuerpflichten der Gewerbetreibenden.

Die Mehrwertsteuer wird nun im Bestimmungsland besteuert

Fernverkäufe von EU-Unternehmen an Endverbraucher mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat unterliegen der Mehrwertsteuer im Bestimmungsland. Die Steuerveranlagung erfolgt nun im Bestimmungsland des Endverbrauchers.

 

Weitere Informationen zu den in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten erhobenen Gebühren finden Sie auf dem Portal YourEurope.

 

Die Verwaltungen der einzelnen Länder sind dann für die Lieferung der Mehrwertsteuer verantwortlich, die in den Ländern entrichtet wurde, in denen die Umsätze getätigt und die Waren den Käufern zur Verfügung gestellt wurden.

Vereinfachte Steuerregelungen für Kleinstunternehmen und KMU

Kleinstunternehmen und jüngere Unternehmen mit einem Jahresumsatz im Fernabsatz von weniger als 10.000€, die in der Gemeinschaft ansässig ist, kann sich dafür entscheiden, die Steuer in dem Land besteuern zu lassen, in dem die Beförderung der Gegenstände beginnt.

Ende der Mehrwertsteuerbefreiung für eingeführte Sendungen bis 22 EUR

A Mehrwertsteuerbefreiung entfällt für Sendungen mit einem Wert von höchstens 22 EUR aus Drittländern, die für die Europäische Union bestimmt sind. Solche Umsätze unterliegen nun der Mehrwertsteuer.

Einführung einer MwSt-Sonderregelung für die Einfuhr von Sendungen bis zu 150 EUR

Eine neue wurde geschaffen Sonderregelung für den Fernabsatz Waren, die über digitale Plattformen in die EU eingeführt werden.

 

Diese Regelung wird angewandt, wenn der Wirtschaftsteilnehmer die einzige Anlaufstelle für die Mehrwertsteuer nicht nutzt, und erfolgt durch die Anwendung eines Mechanismus, bei dem die Mehrwertsteuer von der meldenden Steuerbehörde erhoben wird, die die Steuer an die Steuerbehörde des Bestimmungslandes entrichtet. So, es besteht keine Notwendigkeit mehr, die Steuer an der Zollgrenze zu zahlen. Die Regelung gilt ausschließlich für Sendungen mit einem Eigenwert von bis zu 150 EUR (die Kosten für den Versand der Waren werden nicht für den Eigenwert berücksichtigt).

Ausweitung der mehrwertsteuerlichen einzigen Anlaufstelle auf alle Händler

MwSt One-Stop-Shop Es kann jetzt verwendet werden von alle Wirtschaftsbeteiligten. Diese Stelle ermöglicht es, die Meldepflichten im Herkunftsland in Bezug auf Fernverkäufe in der EU zu erfüllen.

 

Es ist daher nicht mehr erforderlich, sich in allen Ländern, in denen die Waren oder Dienstleistungen vermarktet werden, beim MwSt-OSS zu registrieren.

Verantwortung von Marktplätzen und digitalen Plattformen

Die Marktplätze, und andere Arten von digitalen Plattformen, die kommerzielle Transaktionen ermöglichen, werden zu Steuerpflichtigen, wenn sie als Vermittler bei Fernverkäufen von Gegenständen durch Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU auftreten.

Diese Plattformen müssen Aufzeichnungen über die durchgeführten Operationen führen. Durch sie und der Steuerbehörde des Landes alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.

Welche Arten von E-Plattformen werden berücksichtigt?

Eine E-Plattform ist eine Webseite, Portal, Marktplatz oder API, über die die Geschäftstransaktion verarbeitet wird.

Wann gilt eine elektronische Plattform als Steuerpflichtiger und ist bei Fernverkäufen von eingeführten Gegenständen mehrwertsteuerpflichtig?

Eine E-Plattform ist in zwei Fällen von Fernverkäufen von Gegenständen steuerpflichtig:

  1. Die Waren werden nicht eingeführt, sondern von einem nicht in der EU ansässigen Lieferanten verkauft;
  2. Die Waren werden importiert und haben einen Eigenwert von weniger als 150 €.

Dieser Artikel soll zur Klärung von Fragen im Zusammenhang mit rechtlichen und steuerlichen Änderungen im Zusammenhang mit Transaktionen beitragen, die in einem Online-Shop stattfinden. Die Lektüre entbindet nicht von Klarstellungen mit auf diese Bereiche spezialisierten Einrichtungen.

 

A Einkreiden ist von jeglicher Haftung für Entscheidungen befreit, die auf den in diesem Artikel verfügbaren Inhalten basieren.

Wenn Sie mehr wissen möchten, zögern Sie nicht, Kontaktieren Sie uns.

Creathing ist eine digitale Agentur und da die Erstellung von Online-Shops eine der angebotenen Dienstleistungen ist, stehen wir Ihnen zur Verfügung, um den Erfolg Ihrer Website zu unterstützen.

Brauchen Sie Hilfe?

nvjeronimo
nvjeronimo
http://creathing.pt

Wir verwenden Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis zu bieten. Cookie-Richtlinie

Zurück
Gesandten
WhatsApp
Skype
E-Mail
Ligamos-lhe de volta